Gemeinschaftsgrundschule Kämpchen
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LOLLI-PCR-Pool-Tests ab 26.1.2022

Informationen
Auszug aus der SchulMail des MSB NRW vom 26.1.2022

Die „Omikron-Welle“ hat das Land Nordrhein-Westfalen und damit auch  unsere Schulen erreicht. Die landesweit hohen Inzidenzzahlen sowie hohe  Positivraten bei den Lolli-Testungen (aktuell > 20 Prozent  Pool-Positivrate) spiegeln dies wider.
Aufgrund des deutschlandweiten und stetig ansteigenden  Infektionsgeschehens und angesichts begrenzter Testkapazitäten in den  Laboren wurde am gestrigen Tag auf Ebene der Regierungschefinnen und  –chefs der Länder zusammen mit dem Bundeskanzler eine Priorisierung von  PCR-Testungen und eine Konzentration von PCR-Tests vor allem auf  vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln,  beschlossen, die eine Gewährleistung ausreichender Testkapazitäten für  diese Personengruppen vorsieht.
Im Hinblick auf die Priorisierungsentscheidung ist somit eine kurzfristige  Anpassung des Lolli-Testregimes erforderlich, da dies erhebliche  Testkapazitäten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie  Einzeltestungen) pro Woche bindet.

Anpassungen des optimierten Lolli-Testsystems (Strategie 2.0)
Es bleibt weiterhin das oberste Ziel, auch unter diesen schwierigen  Bedingungen gerade unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler im  Präsenzunterricht zu halten – und gleichzeitig bestmöglichen  Infektionsschutz zu gewährleisten. Aufgrund begrenzter  PCR-Test-Kapazitäten muss die Landesregierung in der „Omikron“-Welle nun  Anpassungen dieses Verfahrens vornehmen, kurzfristig aufgrund der  Problemanzeige der Labore, aber auch perspektivisch, um die  PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen freizugeben. Um dies in der  momentanen Hochinzidenzphase zu schaffen und gleichzeitig der sehr hohen  Auslastung der Labore Rechnung zu tragen, werden kurzfristig folgende Anpassungen im Lolli-PCR-Testregime vorgenommen:

  • Für alle Grund- und Primusschulen werden die Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres  (Gruppe 1: Mo/Mi, Gruppe 2: Di/Do) beibehalten. Die Labore stellen eine  Ergebnisübermittlung der Poolproben bis 20:30 Uhr an die  Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schulen sicher. Diese  informieren im Falle eines positiven Poolergebnisses die  Erziehungsberechtigten.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den  Grundschulen wird verändert. Es ist keine Abgabe von PCR-Rückstellproben  an die Labore mehr vorgesehen.
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie  gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller  Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt.  Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über  die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine  offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und  diesen der Schule vorzulegen. Sofern ein aus anderen Gründen  durchgeführter PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser  ebenfalls ausreichend.
  • Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.
  • Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis  oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen  können bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem  Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation  begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer  Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.
  • Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete  Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst  nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen  Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.

Übergangsregelung für Lolli-Testungen
  • Für alle Schülerinnen und Schüler, die am 24. und 25. Januar 2022 im Lolli-Testsystem getestet wurden und einem positiven Pool angehören, wird keine Poolauflösung durch PCR-Test mehr erfolgen.
  • Diese Schülerinnen und Schüler führen am Mittwoch, den 26. Januar vor Unterrichtsbeginn in der Schule einen Antigenschnelltest durch  und nehmen bei negativem Schnelltestergebnis wie gewohnt am  Präsenzunterricht teil. Alle Gruppen, für die am Mittwoch eine  Pooltestung vorgesehen ist, nehmen an dieser zusätzlich wie gewohnt  teil.
  • Für die Schülerinnen und Schüler mit positivem Antigenschnelltestergebnis gilt die oben beschriebene Pflicht zur häuslichen Isolation sowie Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems.

Vorgehen bei positivem Antigenschnelltest in der Schule
Schülerinnen und Schüler mit einem positiven  Antigenschnelltest-Ergebnis müssen in der Schule umgehend von den  übrigen Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse isoliert und  beaufsichtigt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten dieser jungen  Schülerinnen und Schüler werden über ein positives  Antigenschnelltest-Ergebnis ihrer Kinder informiert und aufgefordert,  ihre Kinder unmittelbar von der Schule abzuholen. Gemäß  Coronabetreuungsverordnung ist auch das Gesundheitsamt zu informieren.
Gemeinschaftsgrundschule Kämpchen  -  In der Leer 19  -  52134 Herzogenrath  -  Telefon  02407/3879
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