Gemeinschaftsgrundschule Kämpchen
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Inklusion

Schulprofil
Sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden an unserer Schule gemeinsam mit den anderen Kindern in einer Klasse unterrichtet. Denn wir begreifen die Heterogenität unserer Schülerinnen und Schüler bezüglich ihrer Leistungen, ihres Verhaltens, ihrer Lernmotivation u.a. als Herausforderung und Chance für unser Schulleben. Vielfältige didaktische Wege ermöglichen jedem Kind entsprechend seinen individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen zu lernen.
„Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.“ (Kultusministerkonferenz 1994)

Teamarbeit
Die Sonderpädagogin arbeitet im Team mit der Klassenlehrerin. Die Kolleginnen treffen Absprachen über die Formen ihrer Zusammenarbeit und klären die jeweiligen Verantwortlichkeiten. Beide überlegen gemeinsam, welche Förderschwerpunkte bei den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorliegen und welche Maßnahmen geeignet sind, die Kinder in ihrer Entwicklung  zu unterstützen und voranzubringen.

Formen der Kooperation

An unserer Schule werden vielfältige Formen der Kooperation von Klassenlehrerin und Sonderpädagogin durchgeführt, z.B.:
Die Sonderpädagogin unterstützt Schülerinnen und Schüler individuell bei ihrer Arbeit in der Klasse, während die Klassenlehrerin den Unterricht führt.
-  Jede Lehrkraft unterrichtet eine Klassenhälfte, beide beziehen sich auf dieselben Inhalte.
-  Die Sonderpädagogin unterrichtet Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen, z.B. Sozialtraining, Konzentrationstraining.
-  Die Sonderpädagogin unterrichtet Schülerinnen und Schüler einzeln, um mit ihnen beispielsweise gezielt an bestimmten    individuellen Lernproblemen arbeiten zu können.
Darüber hinaus kooperiert die Sonderpädagogin intensiv mit der Schulsozialarbeiterin und der OGS, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie mit außerschulischen Beratungs- und Therapieeinrichtungen.

Beratung
Die Sonderpädagogin übernimmt vielfältige beratende Funktionen.
Sie berät die Klassenlehrerin im Hinblick auf die Unterrichtsgestaltung und den Umgang mit auffälligen Kindern.
- Sie berät gemeinsam mit der Klassenlehrerin die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
- Sie berät Kolleginnen, insbesondere im Vorfeld eines möglichen AO-SF-Antrages.

Gemeinschaftsgrundschule Kämpchen  -  In der Leer 19  -  52134 Herzogenrath  -  Telefon  02407/3879
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