Schulpflicht
Informationen
Stichtagsregelung zur Schulpflicht
Jedes Kind, das bis zum Stichtag 30.09. des Jahres sechs Jahre alt wird, ist schulpflichtig.
Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, können schulfähig sein.
Daher gibt es die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung.
Bitte reden Sie rechtzeitig mit der Schulleitung über Ihren Wunsch einer vorzeitigen Einschulung!
Anmeldung
Falls Sie unsere Schule für Ihr Kind gewählt und dies der Stadt Herzogenrath mitgeteilt haben,
erhalten Sie von uns ein Schreiben mit einem genauen Anmeldetermin für Ihr Kind, damit lange Wartezeiten entfallen.
Anmeldungen zur vorzeitigen Einschulung erfolgen nach Terminabsprache!
Bitte rufen Sie im Sekretariat an und lassen Sie sich einen Termin geben!
Telefon 02407/ 3879