Gemeinschaftsgrundschule Kämpchen
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Distanzunterricht ab dem 11.1.21

Informationen
Anmeldung zur Betreuung meines/unseres Kindes
in der Zeit des Distanzunterrichtes vom
11. Januar bis zum 29. Januar 2021.

Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:

Nach Auslaufen der geltenden Regelungen bis zum 10. Januar 2021 und nach  den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam  mit der Bundeskanzlerin gelten ab dem 11. Januar 2021 folgende  Regelungen:

Distanzunterricht
Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start  nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle  Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschluss-klassen.

Betreuung zuhause
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontakt-reduzierung zu leisten.
Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.  
Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Betreuungsangebote der Schule
Alle Schulen bieten ab Montag Betreuungsangebote für  Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause  betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.  

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und  Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung  Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht  zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich  in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe  teil.

Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht  (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung  des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern  
entschieden.


Klassenarbeiten
Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine  Klassenarbeiten geschrieben.

  
Gemeinschaftsgrundschule Kämpchen  -  In der Leer 19  -  52134 Herzogenrath  -  Telefon  02407/3879
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